Finanzierung
Die Übernahme der Kosten für die Förderung nach ABA/VB wird von einer stetig steigenden Anzahl von Jugend- und Sozialämtern als Eingliederungshilfe nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (§35a, SGB VIII) oder dem Recht der Sozialhilfe (§§53-54, SGB XII) bewilligt.
Bitte kontaktieren Sie mich, um weitere Informationen in Bezug auf die Kosten der Förderung bzw. Übernahmemöglichkeiten dieser Kosten zu erhalten.